Einfuhrumsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer, die beim Import von Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) anfällt. Sie wird ähnlich wie die Mehrwertsteuer berechnet und erhoben. Ziel ist es, die Gleichbehandlung von importierten und inländischen Produkten sicherzustellen.
Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet?
Die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer basiert auf dem Zollwert der Ware. Dieser Wert setzt sich aus dem Warenpreis, den Transportkosten und eventuellen Zöllen zusammen. Der Steuersatz entspricht dem Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Landes, in Deutschland sind das aktuell 19 % oder 7 %.
Wer muss die Einfuhrumsatzsteuer zahlen?
Die Einfuhrumsatzsteuer wird von der Person oder dem Unternehmen gezahlt, das die Ware importiert. In der Regel übernimmt der Zoll die Erhebung der Steuer. Sie wird oft zusammen mit den Zöllen direkt bei der Einfuhr fällig.
Warum gibt es die Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer sorgt dafür, dass importierte Waren nicht günstiger sind als vergleichbare Produkte aus dem Inland. Sie schützt die heimische Wirtschaft und stellt sicher, dass alle Waren gleich besteuert werden. Ohne diese Steuer könnten Importe einen unfairen Wettbewerbsvorteil haben.
Kann man die Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern?
Unternehmen können die Einfuhrumsatzsteuer oft als Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet, sie können die gezahlte Steuer bei ihrer Umsatzsteuererklärung zurückfordern. Privatpersonen haben diese Möglichkeit in der Regel nicht.